Änderungsantrag zum Bundestagswahlprogramm: Leichte Sprache in Berufsabschlussprüfungen

Bei den GRÜNEN hat jedes Mitglied die Möglichkeit, auf das Bundestagswahlprogramm Einfluss zu nehmen.

Mein erster Änderungsantrag für das Bundestagswahlprogramm befasst sich mit der Umsetzung der Leichten Sprache in Berufsabschlussprüfungen.

Änderungsantrag zum Bundestagswahlprogramm: Leichte Sprache in Berufsabschlussprüfungen

 

Kapitel: Wir stärken Ausbildung und Studium (Seite 80)

Sichere Ausbildungsperspektiven

Trotz enormen Fachkräftemangels sinkt die Zahl der jungen Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen. Gleichzeitig landen immer mehr in den Warteschleifen des Übergangssystems. Die duale Ausbildung muss auf sichere Beine gestellt werden. Wir wollen mit der Ausbildungsgarantie allen jungen Menschen den Beginn einer Ausbildung ermöglichen. Dafür fördern wir verstärkt Verbundausbildungen und nutzen, wo notwendig, auch außerbetriebliche Ausbildungen. Unternehmen, die ausbilden wollen, unterstützen wir über eine Umlagefinanzierung. Mit dem Ausbau der assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleitender Hilfen wollen wir mehr Jugendliche in ihrer Ausbildung unterstützen. Wichtig ist, dass in der Bildung auch einzelne Ausbildungsbausteine als Teilqualifikationen zertifiziert und anerkannt werden, damit keine Leistung auf dem Weg zum Berufsabschluss verloren geht.

Änderungsantrag

Wir wollen auch die Berufsausbildung inklusiv gestalten. Wir ermöglichen Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Berufsabschlussprüfungen, die in Leichter Sprache formuliert sind und unterstützen die zuständigen Stellen bei einer Fortbildungsoffensive für die zahlreichen Prüfungserstellungsgremien, in der die Grundsätze der Leichten Sprache vermittelt werden.

Begründung:

Um die Inklusion insbesondere für Menschen mit Behinderung auch in der beruflichen Bildung voranzubringen, ist es notwendig, auch die Berufsabschlussprüfungen inklusiv zu gestalten. Besonders Menschen mit kognitiven Einschränkungen scheitern bei der Bewältigung der gestellten Aufgaben oft an sprachlichen Formulierungen wohingegen sie bei geeigneter Fragestellung eine fachliche Aufgabe lösen könnten.

Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen kommen Prüfungen in Leichter Sprache zugute. Auch Menschen mit einfachen sprachlichen Schwierigkeiten profitieren von Aufgabenstellungen in Leichter Sprache. Für junge Migrant*innen stellt eine Berufsausbildung einen Weg zur Inklusion in unserer Gesellschaft dar, allerdings nur wenn am Ende nicht eine Barriere in Form einer unüberwindbaren Abschlussprüfung auf sie wartet. Auch vielen Absolvent*innen mit einer diagnostizierten Leseschwäche hilft oft eine Prüfungszeitverlängerung allein nicht weiter.

Natürlich zielt jede Prüfung auch auf ein gewisses Textverständnis ab. Aber gerade bei Berufsabschlussprüfungen müssen wir Sorge tragen, dass die Prüfung einer fachlichen Eignung nicht durch komplexe Aufgabenformulierungen verstellt wird. Mit Aufgabenstellungen in Leichter Sprache steigt somit die Validität einer Prüfung, weil auch das getestet wird, was getestet werden soll.

Allein im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) haben in den dort angesiedelten Ausbildungsberufen im Berichtsjahr 2020 von 22.601 Prüfungsteilnehmer*innen nur 20.064 die Prüfung bestanden. Über 10 Prozent der Absolvent*innen haben somit ihr Ausbildungsziel nicht erreicht.

https://www.dihk.de/resource/blob/47836/ddb56f26823aab09dbb3981afe04d6d3/statistik-ausbildung-2020-data.pdf

Damit Auszubildende am Ende einer mehrjährigen Ausbildung nicht an der Berufsabschlussprüfung scheitern, ist es geboten, unter definierten Voraussetzungen eine Abschlussprüfung in Leichter Sprache zu ermöglichen.

Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen und Kammern unterhalten für jeden Beruf und i.d.R. für jedes Bundesland eine Vielzahl von Prüfungserstellungsgremien, die paritätisch von Vertreter*innen aus Berufsschulen und Wirtschaft ehrenamtlich besetzt werden. Damit diese Gremien in die Lage versetzt werden, Prüfungen in Leichter Sprache zu erstellen, ist eine breit angelegte Fortbildungsoffensive erforderlich, die ggf. auch eine Zertifizierung ermöglicht. Bei dieser Aufgabe benötigen die zuständigen Stellen auch finanzielle Unterstützung.

In meiner langjährigen Prüfertätigkeit für verschiedene Berufe habe ich immer wieder festgestellt, dass selbst durchschnittlich begabte Auszubildende oft an kompliziert formulierten Aufgabenstellungen scheitern. Eine Vereinfachung der Sprache in schriftlichen Berufsabschlussprüfungen trägt generell dazu bei, die Quote der erfolgreichen Berufsabschlüsse zu erhöhen.

 

Nachfolgend der Antrags im PDF-Format:

Leichte_Sprache_in_Berufsabschlussprüfungen

Moorschutz durch Klimaschutz

Moorschutz ist Klimaschutz

Das gilt auch umgekehrt. Mit Klimaschutzmaßnahmen kann man auch einen Moorschutz bewirken.

Dazu folgender Antrag für den Umweltausschuss des Bezirkstages von Oberbayern:

2021-03-02_Antrag_Klimakompensation_Moorschutzzertifikate

 

 

Antrag: Klimaneutralität und Moorschutz durch Moorschutz-Zertifikate

 

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Mederer,

am 12.12.2019 hat das Plenum im Bezirkstag beschlossen,

dass der Bezirk Oberbayern anstreben sollte, bis zum Jahr 2030 eine CO2-neutrale Verwaltung des Bezirks zu erreichen.“ (aus Beschlussvorlage zum Antrag 13/AN/033/2019)

Da eine vollkommene Klimaneutralität selbst bei größten Anstrengungen nicht erreicht werden kann, wird es notwendig sein, einen Teil des indirekt oder direkt verursachten CO2-Ausstoßes zu kompensieren.

Schon in der Beschlussvorlage zur Abstimmung am 12.12.2019 war folgender Hinweis formuliert:

„Im Rahmen des Umweltmanagementsystems EMAS und dem damit verbundenen kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung bzw. Kompensation untersucht.“

 

Die Bezirkstagsfraktion der GRÜNEN im Bezirkstag von Oberbayern stellt folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung des Bezirkstages wird beauftragt, Möglichkeiten der Kompensation des Klimagases CO2 aufzuzeigen und Maßnahmen zur Kompensation zu ergreifen.
  2. Insbesondere werden Möglichkeiten und Wege aufgezeigt, eine Kompensation über sog. Moorschutzzertifikate zu ermitteln und zu erreichen.
  3. Der Bezirk Oberbayern setzt sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Zweckverband Donaumoos dafür ein, dass die Etablierung von Moorschutzzertifikaten zum Schutz des Donaumooses vorangetrieben wird.

 

 

 

Begründung:

Wenn die Klimaneutralität des Bezirks bis zum Jahr 2030 erreicht sein soll, wird es notwendig sein, in der Bilanz auch auf eine erfolgreiche CO2-Kompensation zu verweisen zu können. Es ist deshalb erforderlich, bereits frühzeitig Maßnahmen der Kompensation zu ergreifen.

Eine wirkungsvolle Möglichkeit, den CO2-Ausstoß zu begrenzen oder zu vermindern, liegt im Schutz der Moore. Moore setzen bei andauernder Entwässerung enorme Mengen an CO2 frei. Somit liegt im Moorschutz ein großes Potential, CO2 zu binden. Um einen wirkungsvollen Moorschutz verwirklichen zu können, ist es vor allem in Niedermoorgebieten erforderlich, Flächen mit konventioneller landwirtschaftlicher Nutzung zu minimieren. Dafür ist es notwendig, Flächen zu erwerben oder entsprechende Ausgleichszahlungen an die Nutzer der Flächen zu leisten. Erforderliche finanzielle Mittel dafür können unter anderem über sog. Moorschutz-Zertifikate erwirkt werden.

Auf der Seite argrarheute.com wird z.B. eine „Moorprämie“ auf 2.000 Euro pro Hektar taxiert.

https://www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/kommentar-2000-euroha-moorpraemie-576869

In den nördlichen Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg werden beispielsweise sog. Moorfutures angeboten.

https://www.moorfutures.de/

Mit dem Projekt „Moorland“ betreibt der BUND Niedersachsen eine ähnliche Initiative.

https://www.moor-land.de/

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat in Bayern bereits sog. Moor-Benefits für Wiedervernässung von Moorflächen vergeben.

https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=129/17

 

Durch seine Mitgliedschaft im Donaumoos-Zweckverband trägt der Bezirk Oberbayern eine hohe Verantwortung für den Moorschutz. Wie die angeführten Beispiele zeigen, können durch Moorschutz-Zertifikate CO2-Einsarungen erreicht werden. Wenn der Bezirk die Etablierung von Moorschutz-Zertifikaten für das Donaumoos vorantreibt, wird er dadurch seiner Verantwortung für einen wirksame Moorschutz gerecht und zum anderen entsteht eine zusätzliche Möglichkeit, im unmittelbaren Wirkungskreis des Bezirks CO2 zu kompensieren und damit der Klimaneutralität einen entscheidenden Schritt näher zu kommen.

Wortbeitrag zum Antrag zur E-Mobilität

Zum Plenum des Bezirkstages von Oberbayern formulierte ich folgenden Antrag zur CO2-Reduzierung bei dienstlichen Fahrten der Bezirksverwaltung.

2019-11-11-Antrag-Emobilitaet_2200

 

Dazu die mündliche Begründung zum Antrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei dienstlichen Fahrten:

 

Der CO2-neutrale Bezirk bis 2030 ist eben mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Nun müssen wie große Anstrengungen unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Ein erheblicher Faktor in der CO2-Bilanz des Bezirks ist der dienstliche Verkehr.

Gemäß der Umwelterklärung verursacht die Bezirksverwaltung 210 Tonnen CO2 im Jahr und davon fallen 96 Tonnen auf den dienstlichen Verkehr.

75 Tonnen und damit drei viertel werden durch Fahrzeuge verursacht, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

  • Wenn wir den CO2-Ausstoß vermindern wollen – und das wollen wir -, dann müssen wir genau bei der Reduzierung der Benzin- und Dieselautos ansetzen.

Wie geht das?

In erster Linie durch konsequente Nutzung des ÖPNV.

  • Herr Wandinger ist uns hier ein gutes Beispiel. Der Leiter des Trachteninformationszentrums (TIZ) hat das ihm zustehende Dienstauto zurückgegeben und dafür eine Bahncard 100 beantragt, die ihm genehmigt wurde.
  • Wir begrüßen auch das im Beschlussvorschlag erwähnte Vorhaben, bei der Umweltbetriebsprüfung den Verzicht auf innerdeutsche Flüge zu verankern und ansonsten nicht nur wirtschaftliche sondern auch ökologische Aspekte bei der Wahl des Reisemittels zu berücksichtigen.

Wenn das aber nicht geht, weil die Ziele nicht in angemessener Zeit zu erreichen sind, hilft nur ein konsequenter Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge.

 

Wie funktioniert das mit den emissionsfreien Fahrzeugen?

Nach dem derzeitigen Stand der Technik am besten mit Elektrofahrzeugen.

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die Elektromobilität funktioniert?

  1. Der Ausbau des Ladenetzes

Hier kann sich der Bezirk beteiligen durch Installation von eigenen Ladesäulen.

  • Hier in der Bezirksverwaltung und draußen bei den vielen Einrichtungen und Außenstellen.

Damit verbunden ist der Ausbau der Stromerzeugung durch regenerative Blockheizkraftwerke und vor allem von PV-Anlagen.

So entsteht ein zusätzlicher Nutzen. Der selbst produzierte Strom kostet nichts oder wenn man die Anschaffung der Anlagen mit einberechnet nur ein Bruchteil der Kosten für Benzin und Diesel

  • Wir schonen die Umwelt und sparen auch noch Geld dabei.

 

  1. Ausbau der Reichweiten der Elektrofahrzeuge.

Man muss mit einem E-Auto keine 500 km weit kommen.

Bei Dienstfahrten sollte man aber schon bis zum Einsatzort und wieder zurückkommen, ohne zwingend auf eine Ladung angewiesen sein zu müssen.

Das bedeutet vom zentralen München aus ca. maximal 100 km und 100 km zurück, also insgesamt 200 km.

Das schaffen derzeit schon viele E-Fahrzeuge aber ein bisschen Reserve wäre schon nicht schlecht, vor allem jetzt im Winter.

Hier ist die Industrie gefragt.

Und die Industrie macht ihre Hausaufgaben.

Aus meiner Heimatstadt Ingolstadt kann ich berichten:

AUDI investiert bis zum Jahr 2025 ca. 12 Mrd. Euro in die Elektromobilität. Andere Hersteller investieren ähnliche Summen.

  • Damit ist ein enormer Entwicklungsschub zu erwarten, der die Elektromobilität voranbringt.

Was ist eigentlich mit Wasserstoff?

Das scheint die Lösung schlechthin zu sein. Aus Wasserstoff lässt sich Strom gewinnen und als Abgas entsteht Wasserdampf.

Aber das ist leider nur die eine Seite der Medaille.

Die Erzeugung des Wasserstoffs ist sehr energie-intensiv.

Mit der Energie, die ich brauche, um Wasserstoff für 50 km Fahrt zu erzeugen, komme ich mit dem Batterieauto 100 km weit.

Trotzdem hat der Wasserstoff auch seine Vorteile.

Wenn z.B. mehr Wind- und Sonnenstrom erzeugt wird als im Moment gebraucht wird, kann man diese Energie nutzen, um Wasserstoff zu erzeugen und hat somit einen Energiespeicher. Aber nur so macht es auch Sinn. Nichts ist hingegen gewonnen, wenn Erdgas oder der herkömmliche Strommix für die Wasserstofferzeugung verwendet wird.

Letztlich ist aber der Wasserstoffbetrieb doch komplexer, als es sich im ersten Moment anhört.

Der Präsident hat im Arbeitskreis Ökologie ja auch schon von einen Dienstfahrzeug mit Wasserstoffantrieb geträumt.

Wenn dafür aber ein bayerisches Fahrzeug angeschafft werden soll, dann gestaltet es sich einigermaßen schwierig, weil die hiesigen Hersteller einfach kein Serienfahrzeug im Programm haben, weil die Technik eben noch nicht wo weit ist.

Letztendlich ist aber der Wasserstoffantrieb gar kein Gegensatz zum Batterieantrieb.

Eine Brennstoffzelle erzeugt zwar aus dem Wasserstoff Strom, die Leistung einer Brennstoffzelle reicht aber nicht aus, um ein Fahrzeug in gewohnter Weise zu bewegen.

Man braucht immer eine Batterie zur Zwischenspeicherung der Energie.

Damit ist ein Wasserstoffauto immer auch ein Elektroauto.

Wenn schließlich die Wasserstofftechnik weiter gereift sein wird, kann man damit die Verbrennungsmotoren in den verschiedenen Hybridkonzepten ersetzen.

 

 

Kommen wir zu scheinbaren Argumenten, die gegen die Elektromobilität ins Land geführt werden.

CO2-Emissionen bei der Herstellung:

Vollkommen zu Recht wird darauf verwiesen, dass der Herstellungsprozess mit in die CO2-Bilanz einbezogen wird. Hier sind ganz klar die Hersteller in der Pflicht, ihre Produktion CO2-Neutral zu gestalten und auch die Politik, die dafür die richtigen Rahmenbedingungen setzen muss.

Schließlich wurde kürzlich erst von der EU das Ziel erklärt, bis 2050 der erste CO2-neutrale Kontinent sein zu wollen.

Umweltbelastungen bei der Herstellung:

Es ist sehr positiv zu bewerten, dass neben Kleidung, Nahrungsmitteln und auch Holzproduktion nun auch die Automobilherstellung in den Focus kommt.

Hier müssen wir als Konsumenten ganz genau hinschauen und die Produzenten in die Pflicht nehmen, damit die Herstellbedingungen umweltverträglich gestaltet werden.

Keinesfalls darf man sich den Träumen hingeben, ein Rückkehr zu Diesel und Benzin wäre die Lösung aller Probleme.

Bei der Gewinnung von Erdöl in Nigeria werden beispielsweise ganze Landstriche vernichtet. Beim Fracking in den USA werden Unmengen an mit Chemikalien versetztes Trinkwasser in die Erde gepumpt, um das Öl damit an die Oberfläche zu drücken. Die vielen Tankerunglücke wiederum vernichten ganze Ökosysteme an den Küsten und im Meer.

 

Zu den fossilen Brennstoffen:

Neben enormen CO2-Belastungen setzt die Verbrennung fossiler Brennstoffe eine Reiche von Schadstoffen frei.

Stickoxide bekommt man offensichtlich selbst mit modernster Technik kaum in den Griff, wie der immer noch nicht abgeschlossene Dieselskandal zeigt.

Ein Kuriosum: Je effizienter die Motoren werden, desto feiner wird der Staub, den sie ausstoßen. Der Feinstaub ist so unvorstellbar winzig, dass er über die Atemwege und die Blutbahnen selbst in die entlegensten Winkel unseres Körpers gelang und dort Schaden anrichtet.

Erdöl als Ressource:

Erdöl ist der Grundstoff für viele Produkte wie haltbare Kunststoffe, Pflegemittel und auch Medikamente.

Künftige Generationen werden mit vollkommenem Unverständnis auf die letzten beiden Jahrhunderte zurückblicken, wie wir es uns geleistet haben, einen wertvollen Rohstoff einfach zu verbrennen, um von A nach B zu kommen – insbesondere in einer Zeit, in der es echte Alternativen gibt.

Lasst uns also nicht in der Vergangenheit verharren sondern lasst uns die Zukunft wagen.

Vielen Dank

Joachim Siebler

Antrag hinsichtlich der Schließung der Entwöhnungseinrichtung am Klinikum Ingolstadt

Die Schließung der Entwöhnungseinrichtung am Klinikum Ingolstadt wird im Sozialausschuss am 12. März 2020 behandelt.

In dieser Sitzung ist folgende Fragestellung zu behandeln:

In welcher Weise stellt sich der Bezirk der Verantwortung, die entstehende wohnortnahe Versorgungslücke zu schließen? Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es Zielgruppen gibt, für die eine wohnortferne Entwöhnung aufgrund z.B. ihrer familiären Situation nicht möglich ist. Zudem erleichtert die wohnortnahe Entwöhnung die Einbindung der Angehörigen und die Arbeit mit den sog. Co-Abhängigen.

Es wird weiterhin beantragt, dass sich der Bezirkstagspräsident in seiner Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender im Aufsichtsrat trotz der beschriebenen personellen Probleme für eine nochmalige Prüfung einer möglichen Weiterführung der Entwöhnungseinrichtung am Klinikum Ingolstadt einsetzt und ggf. Alternativen zur Schließung erarbeitet.

 

2020-02-26_Entwöhnung_ING_Antrag